Sanierungsförderung 2026: BAFA, KfW, iSFP-Bonus und Steuerbonus im Überblick
Wer 2026 saniert, kann bis zu 70 % der Heizungskosten zurückholen. Dieser Ratgeber ordnet die vier Fördersäulen – BAFA-Zuschuss (BEG EM), KfW 261/159, iSFP-Bonus und Steuerbonus nach § 35c EStG – erklärt die entscheidenden Kombinationsregeln und zeigt die richtige Antragsreihenfolge, mit der Sie das Fördermaximum sichern, ohne den Anspruch durch einen Formfehler zu verlieren.
Wer 2026 ein Bestandsgebäude energetisch saniert, kann einen erheblichen Teil der Kosten über Zuschüsse, zinsvergünstigte Kredite und den Steuerbonus zurückholen – im günstigsten Fall bis zu 70 Prozent der Investition in eine neue Heizung. Der Förderdschungel aus BAFA-Zuschuss (BEG EM), KfW-Ergänzungskredit, iSFP-Bonus und § 35c EStG wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich. Dieser Ratgeber ordnet die vier Fördersäulen, erklärt die entscheidenden Kombinationsregeln und zeigt Ihnen die richtige Antragsreihenfolge, mit der Sie das Maximum an Förderung sichern – ohne den Anspruch durch einen Formfehler zu verlieren.
Die vier Fördersäulen für Sanierer 2026 im Überblick
Kurzantwort: 2026 stützen vier Programme die energetische Sanierung: erstens der BAFA-Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Heizung, Hülle und Anlagentechnik, zweitens die KfW-Kredite 261 (Effizienzhaus-Sanierung, Zuschuss inklusive) und 159 (Ergänzungskredit zum BAFA-Zuschuss), drittens der iSFP-Bonus von 5 Prozent für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan sowie viertens der Steuerbonus nach § 35c EStG als Alternative zur direkten Förderung. Wichtig: Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus – Sie entscheiden sich pro Gewerk für einen der beiden Wege.
Die Förderung teilt sich grob in zwei Logiken: Wer einzelne Maßnahmen umsetzt (nur die Heizung, nur die Dämmung, nur die Fenster), fährt über die BEG EM mit direktem BAFA-Zuschuss am besten. Wer das ganze Haus auf ein Effizienzhaus-Niveau (85, 70, 55 oder 40 EE) hebt, nutzt den KfW-Kredit 261 mit integriertem Tilgungszuschuss. Beide Wege lassen sich durch einen individuellen Sanierungsfahrplan aufwerten – lesen Sie dazu den eigenen Ratgeber Sanierungsfahrplan (iSFP). Bei einem Fertighaus aus den 1970er- bis 1990er-Jahren greifen alle vier Säulen – wie die typischen Kostenblöcke aussehen, zeigt der Ratgeber Fertighaus modernisieren.
BAFA-Zuschuss (BEG EM): Heizung, Hülle und Anlagentechnik
Kurzantwort: Die BEG EM zahlt 2026 gestaffelte Zuschüsse: Für den Heizungstausch gibt es 30 Prozent Grundförderung, ergänzt um den Klimageschwindigkeits-Bonus (20 Prozent bei Austausch einer alten fossilen Heizung), den Einkommens-Bonus (30 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro) und den Effizienz-Bonus (5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen). Die einzelnen Boni sind auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) und der Anlagentechnik gibt es 15 Prozent, plus 5 Prozent iSFP-Bonus, also maximal 20 Prozent Zuschuss.
Zuständig für die Zuschüsse zu Hülle, Fenstern, Lüftung und Anlagentechnik ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), für den Heizungstausch dagegen die KfW (siehe nächster Abschnitt). Diese Zuständigkeitsteilung ist seit 2024 in Kraft und gilt 2026 unverändert. Entscheidend für die Höhe der Ersparnis sind die Fördersätze und die maßnahmenspezifischen Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten.
BEG EM 2026 — Fördersätze und maximal förderfähige Kosten je Wohneinheit
| Maßnahme | Grundförderung | Bonus möglich | Förderfähig max. |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe (Heizungstausch) | 30 % | + bis 40 % (Klima/Einkommen/Effizienz) | 30.000 € |
| Biomasseheizung (Pellet) | 30 % | + bis 25 % | 30.000 € |
| Außenwand-Dämmung (WDVS) | 15 % | + 5 % iSFP | 60.000 € |
| Dach-/Geschossdecken-Dämmung | 15 % | + 5 % iSFP | 60.000 € |
| Fenster mit U_w ≤ 0,95 | 15 % | + 5 % iSFP | 60.000 € |
| Lüftung mit Wärmerückgewinnung | 15 % | + 5 % iSFP | 60.000 € |
| Heizungsoptimierung / hydr. Abgleich | 15 % | + 5 % iSFP | 60.000 € |
| Energieberatung / Fachplanung | 50 % | — | gedeckelt (BEG-Sätze) |
Höchstgrenzen: Heizung und Hülle laufen getrennt
Für den Heizungstausch gilt eine eigene Höchstgrenze von 30.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit. Für alle übrigen Einzelmaßnahmen – Dämmung, Fenster, Lüftung, Anlagentechnik – steht zusätzlich ein Topf von 60.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit bereit. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan vorlegt, hebt diese Grenze für die Hülle von 30.000 auf 60.000 Euro und sichert sich damit den doppelten förderfähigen Betrag – ein oft unterschätzter Hebel.
KfW 261 und 159: Kredit und Tilgungszuschuss für die Sanierung
Kurzantwort: Die KfW unterstützt Sanierer 2026 auf zwei Wegen: Das Programm 261 (Wohngebäude – Kredit) finanziert die Sanierung zum Effizienzhaus mit einem zinsvergünstigten Darlehen bis 150.000 Euro je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von 5 bis 45 Prozent, je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe. Der Ergänzungskredit 358/359 (früher als 159 geführt) stellt bis 120.000 Euro je Wohneinheit für Maßnahmen bereit, die bereits einen BAFA-Zuschuss erhalten – mit Zinsverbilligung für Haushalte mit einem Einkommen bis 90.000 Euro. So wird der Eigenanteil nach Abzug des Zuschusses günstig fremdfinanziert.
Wer sein Fertighaus komplett auf ein Effizienzhaus 70 EE oder 55 EE hebt, sollte KfW 261 rechnen: Der Tilgungszuschuss wird direkt mit dem Kredit verrechnet und reduziert die zurückzuzahlende Summe. Wer dagegen Einzelmaßnahmen über die BEG EM fördert, aber den Eigenanteil nicht aus Rücklagen zahlen will, ergänzt den BAFA-Zuschuss mit dem Ergänzungskredit. Beide KfW-Wege laufen über die Hausbank, nicht direkt über die KfW.
KfW-Programme für Sanierer 2026 im Vergleich
| Programm | Zweck | Kredit max. | Tilgungs-/Zinsvorteil |
|---|---|---|---|
| KfW 261 | Sanierung zum Effizienzhaus | 150.000 € / WE | 5–45 % Tilgungszuschuss |
| KfW 358/359 (Ergänzung) | Ergänzung zum BAFA-Zuschuss | 120.000 € / WE | Zinsverbilligung bis 90.000 € Einkommen |
| KfW 270 (PV) | Photovoltaik & Speicher | Anlagenkosten | reiner Zinskredit |
Der iSFP-Bonus: 5 Prozent extra für Maßnahmen mit Sanierungsfahrplan
Kurzantwort: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt 2026 einen Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf alle Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik, die im Fahrplan empfohlen und innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden. Zusätzlich verdoppelt der iSFP die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die Hülle von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Den iSFP erstellt ein bei der BAFA gelisteter Energieeffizienz-Experte; er kostet für ein Einfamilienhaus rund 1.300 bis 1.800 Euro, wovon die BAFA 50 Prozent (maximal 650 Euro) übernimmt.
Rechnet man den Bonus durch, zeigt sich der Hebel: Bei 40.000 Euro Dämmkosten bringt der iSFP-Bonus 2.000 Euro zusätzlichen Zuschuss – der Fahrplan hat sich damit fast von selbst bezahlt. Details zu Ablauf, Kosten und dem 15-Jahres-Zeitfenster erklärt der Ratgeber Sanierungsfahrplan (iSFP). Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch – dort greifen stattdessen die Boni aus der Heizungsförderung.
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Steuerbonus nach § 35c EStG: Die Alternative ohne Antrag
Kurzantwort: Wer den Aufwand der Antragstellung scheut oder die BEG-Zuschüsse nicht nutzen kann, sichert sich 2026 den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro je Objekt, verteilt über drei Jahre (7 Prozent, 7 Prozent, 6 Prozent). Voraussetzung: Das selbst genutzte Wohngebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre, ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Der Steuerbonus lässt sich nicht mit BEG-Förderung oder zinsverbilligtem KfW-Kredit für dieselbe Maßnahme kombinieren.
Der Steuerbonus lohnt vor allem für Eigentümer mit hoher Steuerlast, die keinen Anspruch auf den Einkommens-Bonus haben, oder für Maßnahmen, die knapp unter der attraktiven BEG-Schwelle liegen. Ein Rechenbeispiel: Bei 50.000 Euro Sanierungskosten bringt § 35c EStG 10.000 Euro Steuerersparnis über drei Jahre. Die BEG EM würde bei einer Dämmung mit iSFP-Bonus dagegen nur 20 Prozent, also ebenfalls 10.000 Euro liefern – aber sofort und liquiditätswirksam. Bei der Heizung schlägt die BEG-Förderung den Steuerbonus in fast allen Fällen deutlich.
Entweder-oder: keine Doppelförderung pro Maßnahme
Für ein und dieselbe Sanierungsmaßnahme dürfen Sie 2026 nicht gleichzeitig BEG-Zuschuss und Steuerbonus in Anspruch nehmen. Erlaubt ist dagegen eine Aufteilung nach Gewerken: die Heizung über die BEG-Förderung (70 Prozent möglich), die Fassadendämmung über § 35c EStG (20 Prozent). Prüfen Sie vor der Auftragsvergabe pro Gewerk, welcher Weg den höheren Nettovorteil bringt – ein Energieeffizienz-Experte oder Steuerberater rechnet das für Ihr Objekt durch.
Kombinationsregeln: Was sich koppeln lässt und was nicht
Kurzantwort: 2026 gilt: Der BAFA-Zuschuss (BEG EM) und der KfW-Ergänzungskredit (358/359) lassen sich für dieselbe Maßnahme kombinieren – der Zuschuss senkt die Kosten, der Kredit finanziert den Rest günstig. Der iSFP-Bonus addiert sich zum BAFA-Zuschuss der Hülle. Nicht kombinierbar sind dagegen: BEG-Zuschuss und Steuerbonus (§ 35c) für dieselbe Maßnahme, sowie KfW 261 (Effizienzhaus) und BEG EM (Einzelmaßnahme) für dasselbe Bauteil. Zusätzlich lassen sich in vielen Bundesländern Landesförderungen ergänzen, sofern die Programme keine Doppelförderung derselben Kostenposition ausschließen.
Kombinierbarkeit der Förderwege 2026 (je Maßnahme)
| Kombination | Erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss + KfW-Ergänzungskredit | ja | Klassiker: Zuschuss + günstiger Kredit |
| BAFA-Zuschuss + iSFP-Bonus | ja | 5 % extra auf die Hülle |
| BAFA-Zuschuss + § 35c EStG | nein | Entweder-oder pro Maßnahme |
| KfW 261 + BEG EM (gleiches Bauteil) | nein | Effizienzhaus ODER Einzelmaßnahme |
| BEG + Landesförderung | meist ja | Programmbedingungen prüfen |
| § 35c EStG + Landeszuschuss | prüfen | je nach Landesprogramm |
Antragsreihenfolge: Erst planen, dann beantragen, dann beauftragen
Kurzantwort: Die goldene Regel 2026 lautet: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe gestellt und bewilligt sein. Wer zuerst einen Handwerker beauftragt und danach den Antrag stellt, verliert den kompletten Anspruch. Die richtige Reihenfolge: erstens Energieberatung und iSFP, zweitens Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen, drittens Antrag bei BAFA (Hülle) bzw. KfW (Heizung) über den Energieeffizienz-Experten, viertens auf die Zusage warten, fünftens Auftrag verbindlich vergeben und umsetzen, sechstens Verwendungsnachweis einreichen und Zuschuss erhalten.
- 1. Energieeffizienz-Experten beauftragen und – für 5 % Bonus – einen iSFP erstellen lassen.
- 2. Angebote einholen und einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung (Förderzusage) vorbereiten.
- 3. Antrag stellen: Heizung über die KfW (via Hausbank), Hülle/Anlagentechnik über die BAFA.
- 4. Bewilligung bzw. Zuwendungsbescheid abwarten — erst dann verbindlich beauftragen.
- 5. Maßnahme umsetzen und alle Rechnungen sowie die Fachunternehmererklärung sammeln.
- 6. Verwendungsnachweis mit Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen, Zuschuss erhalten.
Sonderfall Heizung: Vertrag mit aufschiebender Bedingung
Seit 2024 dürfen Sie bei der Heizungsförderung einen Vertrag bereits abschließen, bevor der Antrag gestellt ist – vorausgesetzt, der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage koppelt. Das gibt Ihnen Planungssicherheit gegenüber dem Handwerker, ohne den Förderanspruch zu gefährden. Lassen Sie sich die Formulierung vom Fachbetrieb oder Energieberater bestätigen, bevor Sie unterschreiben.
Rechenbeispiel: So viel Förderung holt eine typische Sanierung zurück
Kurzantwort: Ein Beispiel für ein selbst genutztes Einfamilienhaus, Baujahr 1985: Wärmepumpe für 30.000 Euro (30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus = 50 % = 15.000 Euro Zuschuss), Fassadendämmung für 40.000 Euro (15 % + 5 % iSFP = 20 % = 8.000 Euro), neue Fenster für 20.000 Euro (20 % = 4.000 Euro). Gesamtkosten 90.000 Euro, Zuschuss 27.000 Euro. Den Eigenanteil von 63.000 Euro finanziert der KfW-Ergänzungskredit zinsverbilligt. Der iSFP für rund 1.500 Euro, halb erstattet, hat sich durch den Bonus mehrfach gerechnet.
Wichtig für die Kalkulation: Der Zuschuss wird auf die förderfähigen Kosten bis zur jeweiligen Höchstgrenze gezahlt, nicht auf jeden Euro der Rechnung. Bleiben Sie mit den einzelnen Gewerken unter den Grenzen (30.000 Euro Heizung, 60.000 Euro Hülle mit iSFP), holen Sie das Maximum heraus. Wer noch am Anfang steht, prüft die Gesamtstrategie am besten mit dem Kostenrechner und einem Blick in die vollständige Förderübersicht. Wie die Sanierung sich in den gesamten Bauablauf einfügt, zeigt der Ratgeber Hausbau-Ablauf.
Ihren Eigenanteil nach Förderung schwarz auf weiß
Wir vermitteln Ihnen drei Fachbetriebe, die Ihre Sanierung kalkulieren, die passenden Förderprogramme kombinieren und die Anträge über einen Energieeffizienz-Experten stellen. So sehen Sie vor der Auftragsvergabe genau, was nach Abzug aller Zuschüsse übrig bleibt.
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