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Planung & Architektenhonorar 2026

Architekt beim Hausbau: Kosten, HOAI & Leistungsphasen

Wer mit einem Architekten baut, bekommt ein individuelles Haus – zahlt dafür aber ein Honorar nach HOAI. Wir zeigen Ihnen, wie sich die Kosten 2026 zusammensetzen, welche Leistungsphasen es gibt, wann ein Architekt Pflicht ist und wie sich Architekt und Fertighaus clever kombinieren lassen.

Architektenhaus oder Fertighaus?

Wer ein Haus bauen möchte, steht früh vor der Grundsatzfrage: individuell mit einem Architekten planen oder aus dem Katalog eines Fertighausherstellers wählen? Beim Architektenhaus entwerfen Sie gemeinsam mit einem Planer ein Unikat, das exakt zu Ihrem Grundstück und Ihren Wünschen passt. Der Architekt begleitet Sie von der ersten Skizze bis zur Bauüberwachung und vergibt die einzelnen Gewerke – Rohbau, Dach, Elektro, Sanitär – an spezialisierte Handwerksbetriebe.

Das Fertighaus hingegen liefert eine weitgehend standardisierte Planung zu einem festen Preis. Der Hersteller plant, produziert die Wände im Werk und montiert das Haus in kurzer Zeit. Das senkt die Planungskosten und macht die Gesamtsumme früh kalkulierbar. Der Preis der Freiheit beim Architektenhaus ist das Honorar nach HOAI – dazu kommt in der Regel ein höherer Aufwand bei der Einzelvergabe der Gewerke. Wie viel ein Fertighaus insgesamt kostet, lesen Sie in unserer Übersicht zu den Baunebenkosten.

HOAI-Leistungsphasen und Honorar 2026

Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Planungsleistung ist in neun Leistungsphasen unterteilt, die jeweils einen festen Prozentanteil am Gesamthonorar haben. Sie können alle Phasen beauftragen oder nur einzelne – etwa Entwurf und Bauantrag. Insgesamt liegt das Honorar 2026 üblicherweise bei 10 bis 15 Prozent der reinen Baukosten.

PhaseBezeichnungHonoraranteilInhalt
LP 1Grundlagenermittlung2 %Aufgabe klären, Beratung, Standortbewertung
LP 2Vorplanung7 %Erste Entwürfe, Kostenschätzung, Varianten
LP 3Entwurfsplanung15 %Durchgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung
LP 4Genehmigungsplanung3 %Bauantrag und Unterlagen für die Behörde
LP 5Ausführungsplanung25 %Detail- und Werkpläne für die Umsetzung
LP 6Vorbereitung der Vergabe10 %Leistungsverzeichnisse, Mengenermittlung
LP 7Mitwirkung bei der Vergabe4 %Angebote prüfen, Firmen vergleichen
LP 8Objektüberwachung (Bauleitung)32 %Baustelle kontrollieren, Termine, Abnahme
LP 9Objektbetreuung2 %Mängel dokumentieren, Gewährleistung begleiten

Prozentanteile gemäß HOAI-Struktur, Rundung für die Übersicht. Rechtsgrundlage ist die HOAI. Das konkrete Honorar wird zwischen Bauherr und Architekt frei vereinbart.

Architektenkosten: ein Rechenbeispiel für 2026

Angenommen, Ihr Einfamilienhaus hat reine Baukosten von 400.000 €. Bei einem Vollauftrag über alle neun Leistungsphasen liegt das Architektenhonorar 2026 in der Größenordnung von 40.000 bis 60.000 €, also rund 10 bis 15 Prozent. Beauftragen Sie nur die Phasen 1 bis 4 – Beratung, Entwurf und Bauantrag –, zahlen Sie entsprechend nur den anteiligen Prozentsatz von etwa einem Viertel des Gesamthonorars. Wer die kostenintensive Bauüberwachung (LP 8, gut ein Drittel des Honorars) hinzunimmt, sichert sich dafür eine fachkundige Qualitätskontrolle auf der Baustelle.

Wann ist ein Architekt Pflicht?

Ein weit verbreiteter Irrtum: Man müsse für jedes Haus zwingend einen Architekten beauftragen. Richtig ist, dass die Landesbauordnungen für den Bauantrag einen bauvorlageberechtigten Planer verlangen – das kann ein Architekt oder ein bauvorlageberechtigter Bauingenieur sein. Ein Wohnhaus dürfen Sie also nicht selbst zur Genehmigung einreichen. Bei einem schlüsselfertigen Fertighaus übernimmt genau diese Aufgabe der Planer des Herstellers – ein eigener Architekt ist dann nicht nötig. Rechtssicherheit im Verhältnis zur ausführenden Firma schafft der Bauvertrag nach § 650a BGB.

Fertighaus und Architekt kombinieren

Die attraktivste Lösung für viele Bauherren liegt in der Mitte: Sie beauftragen einen Architekten mit Entwurf und Bauantrag und lassen das Haus anschließend von einem Fertighaushersteller errichten. So erhalten Sie einen individuellen Grundriss und zahlen das Honorar nur für die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen, profitieren aber zugleich von der Termin- und Kostensicherheit der industriellen Vorfertigung. Viele Anbieter ermöglichen frei geplante Häuser oder arbeiten direkt mit externen Architekten zusammen. Wer beim Innenausbau selbst Hand anlegen möchte, findet im Ausbauhaus eine strukturierte Alternative mit klarer Kostenaufteilung.

Architektenhaus: Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Individuelles Unikat statt Katalogplanung
  • Optimale Anpassung an Grundstück und Hanglage
  • Unabhängige Bauüberwachung im eigenen Interesse
  • Freie Wahl von Materialien und Handwerksbetrieben
  • Fachliche Begleitung von Entwurf bis Abnahme

Nachteile

  • Honorar nach HOAI: 10 – 15 % der Baukosten
  • Weniger Kostensicherheit als beim Festpreis
  • Längere Planungs- und meist Bauzeit
  • Höherer Koordinationsaufwand bei Einzelvergabe
  • Aufwendigerer Vergleich mehrerer Gewerke-Angebote

10 – 15 %

Übliches Architektenhonorar 2026 auf die reinen Baukosten.

9 Leistungsphasen

Von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung nach HOAI.

Bauantrag-Pflicht

Ein bauvorlageberechtigter Planer muss den Antrag einreichen.

Kombi möglich

Architektenentwurf plus Fertighaus vereint Freiheit und Festpreis.

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Häufige Fragen zum Architekten beim Hausbau

Antworten rund um Architektenkosten, HOAI-Leistungsphasen und die Kombination von Architekt und Fertighaus – kompakt und auf dem Stand von 2026.

Was kostet ein Architekt beim Hausbau 2026?
Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und liegt 2026 üblicherweise bei 10 bis 15 Prozent der reinen Baukosten. Bei einem Einfamilienhaus mit 400.000 € Baukosten sind das rund 40.000 bis 60.000 €, wenn der Architekt alle neun Leistungsphasen übernimmt. Beauftragen Sie nur einzelne Phasen, etwa Entwurf und Bauantrag, sinkt das Honorar entsprechend anteilig.
Was sind die HOAI-Leistungsphasen?
Die HOAI teilt die Architektenleistung in neun Leistungsphasen (LP 1 bis LP 9) – von der Grundlagenermittlung über Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis zur Bauüberwachung und Objektbetreuung. Jede Phase hat einen festen Prozentanteil am Gesamthonorar. Die Ausführungsplanung (25 %) und die Bauüberwachung (32 %) sind die größten Blöcke. Sie können einzelne Phasen beauftragen oder das Gesamtpaket vergeben.
Wann ist ein Architekt Pflicht?
Für einen Bauantrag verlangen die Landesbauordnungen in Deutschland grundsätzlich einen bauvorlageberechtigten Planer – das ist ein Architekt oder ein bauvorlageberechtigter Bauingenieur. Ein Wohnhaus dürfen Sie also nicht selbst zur Genehmigung einreichen. Bei einem schlüsselfertigen Fertighaus übernimmt diese Aufgabe der beim Hersteller angestellte oder beauftragte Planer, sodass Sie keinen eigenen Architekten benötigen.
Architektenhaus oder Fertighaus – was ist günstiger?
Ein Fertighaus ist über den festen Katalogpreis meist kalkulierbarer und häufig günstiger, weil der Hersteller standardisiert plant und in Serie produziert. Ein frei geplantes Architektenhaus bietet dafür maximale gestalterische Freiheit und passt sich schwierigen Grundstücken besser an, kostet aber durch Individualplanung und Einzelvergabe der Gewerke in der Regel mehr. Wer Wert auf ein Unikat legt, zahlt für die Freiheit einen Aufpreis.
Kann ich Fertighaus und Architekt kombinieren?
Ja. Viele Fertighaus-Anbieter erlauben individuelle Grundrisse und arbeiten mit freien Architekten zusammen. Sie können einen Architekten für Entwurf und Bauantrag beauftragen und das Haus anschließend in Holztafel- oder Massivbauweise vom Fertighaushersteller errichten lassen. So verbinden Sie individuelle Planung mit der Kosten- und Terminsicherheit der industriellen Vorfertigung – das Honorar reduziert sich auf die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen.
Kann ich einzelne Leistungsphasen des Architekten beauftragen?
Ja, die HOAI sieht ausdrücklich die Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Häufig übernimmt der Architekt nur die Phasen 1 bis 4 (Beratung, Entwurf, Genehmigungsplanung) oder zusätzlich die Bauüberwachung (LP 8). Da jede Phase einen festen Honoraranteil hat, zahlen Sie nur für das, was Sie tatsächlich benötigen. Die Bauüberwachung ist mit 32 Prozent der teuerste, aber oft lohnende Baustein zur Qualitätssicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Architekt und Bauleiter?
Der Architekt plant das Gebäude gestalterisch und technisch und erstellt die Bauunterlagen. Der Bauleiter – der ebenfalls ein Architekt sein kann – überwacht die Ausführung auf der Baustelle, koordiniert die Gewerke, prüft die Qualität und nimmt die Arbeiten ab (HOAI-Leistungsphase 8). Beim schlüsselfertigen Fertighaus stellt der Hersteller in der Regel einen eigenen Bauleiter; eine unabhängige Baubegleitung durch einen Sachverständigen ist dennoch empfehlenswert.

Stand 2026, ohne Gewähr. Architektenhonorare werden zwischen Bauherr und Architekt individuell vereinbart; Prozentwerte dienen der Orientierung. Rechtsgrundlage ist die HOAI. Muster-Haus.com ist ein unabhängiges Vergleichsportal und keine Rechts- oder Honorarberatung.

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