Architekt beim Hausbau: Kosten, HOAI & Leistungsphasen
Wer mit einem Architekten baut, bekommt ein individuelles Haus – zahlt dafür aber ein Honorar nach HOAI. Wir zeigen Ihnen, wie sich die Kosten 2026 zusammensetzen, welche Leistungsphasen es gibt, wann ein Architekt Pflicht ist und wie sich Architekt und Fertighaus clever kombinieren lassen.
Architektenhaus oder Fertighaus?
Wer ein Haus bauen möchte, steht früh vor der Grundsatzfrage: individuell mit einem Architekten planen oder aus dem Katalog eines Fertighausherstellers wählen? Beim Architektenhaus entwerfen Sie gemeinsam mit einem Planer ein Unikat, das exakt zu Ihrem Grundstück und Ihren Wünschen passt. Der Architekt begleitet Sie von der ersten Skizze bis zur Bauüberwachung und vergibt die einzelnen Gewerke – Rohbau, Dach, Elektro, Sanitär – an spezialisierte Handwerksbetriebe.
Das Fertighaus hingegen liefert eine weitgehend standardisierte Planung zu einem festen Preis. Der Hersteller plant, produziert die Wände im Werk und montiert das Haus in kurzer Zeit. Das senkt die Planungskosten und macht die Gesamtsumme früh kalkulierbar. Der Preis der Freiheit beim Architektenhaus ist das Honorar nach HOAI – dazu kommt in der Regel ein höherer Aufwand bei der Einzelvergabe der Gewerke. Wie viel ein Fertighaus insgesamt kostet, lesen Sie in unserer Übersicht zu den Baunebenkosten.
HOAI-Leistungsphasen und Honorar 2026
Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Planungsleistung ist in neun Leistungsphasen unterteilt, die jeweils einen festen Prozentanteil am Gesamthonorar haben. Sie können alle Phasen beauftragen oder nur einzelne – etwa Entwurf und Bauantrag. Insgesamt liegt das Honorar 2026 üblicherweise bei 10 bis 15 Prozent der reinen Baukosten.
| Phase | Bezeichnung | Honoraranteil | Inhalt |
|---|---|---|---|
| LP 1 | Grundlagenermittlung | 2 % | Aufgabe klären, Beratung, Standortbewertung |
| LP 2 | Vorplanung | 7 % | Erste Entwürfe, Kostenschätzung, Varianten |
| LP 3 | Entwurfsplanung | 15 % | Durchgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung |
| LP 4 | Genehmigungsplanung | 3 % | Bauantrag und Unterlagen für die Behörde |
| LP 5 | Ausführungsplanung | 25 % | Detail- und Werkpläne für die Umsetzung |
| LP 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % | Leistungsverzeichnisse, Mengenermittlung |
| LP 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % | Angebote prüfen, Firmen vergleichen |
| LP 8 | Objektüberwachung (Bauleitung) | 32 % | Baustelle kontrollieren, Termine, Abnahme |
| LP 9 | Objektbetreuung | 2 % | Mängel dokumentieren, Gewährleistung begleiten |
Prozentanteile gemäß HOAI-Struktur, Rundung für die Übersicht. Rechtsgrundlage ist die HOAI. Das konkrete Honorar wird zwischen Bauherr und Architekt frei vereinbart.
Architektenkosten: ein Rechenbeispiel für 2026
Angenommen, Ihr Einfamilienhaus hat reine Baukosten von 400.000 €. Bei einem Vollauftrag über alle neun Leistungsphasen liegt das Architektenhonorar 2026 in der Größenordnung von 40.000 bis 60.000 €, also rund 10 bis 15 Prozent. Beauftragen Sie nur die Phasen 1 bis 4 – Beratung, Entwurf und Bauantrag –, zahlen Sie entsprechend nur den anteiligen Prozentsatz von etwa einem Viertel des Gesamthonorars. Wer die kostenintensive Bauüberwachung (LP 8, gut ein Drittel des Honorars) hinzunimmt, sichert sich dafür eine fachkundige Qualitätskontrolle auf der Baustelle.
Wann ist ein Architekt Pflicht?
Ein weit verbreiteter Irrtum: Man müsse für jedes Haus zwingend einen Architekten beauftragen. Richtig ist, dass die Landesbauordnungen für den Bauantrag einen bauvorlageberechtigten Planer verlangen – das kann ein Architekt oder ein bauvorlageberechtigter Bauingenieur sein. Ein Wohnhaus dürfen Sie also nicht selbst zur Genehmigung einreichen. Bei einem schlüsselfertigen Fertighaus übernimmt genau diese Aufgabe der Planer des Herstellers – ein eigener Architekt ist dann nicht nötig. Rechtssicherheit im Verhältnis zur ausführenden Firma schafft der Bauvertrag nach § 650a BGB.
Fertighaus und Architekt kombinieren
Die attraktivste Lösung für viele Bauherren liegt in der Mitte: Sie beauftragen einen Architekten mit Entwurf und Bauantrag und lassen das Haus anschließend von einem Fertighaushersteller errichten. So erhalten Sie einen individuellen Grundriss und zahlen das Honorar nur für die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen, profitieren aber zugleich von der Termin- und Kostensicherheit der industriellen Vorfertigung. Viele Anbieter ermöglichen frei geplante Häuser oder arbeiten direkt mit externen Architekten zusammen. Wer beim Innenausbau selbst Hand anlegen möchte, findet im Ausbauhaus eine strukturierte Alternative mit klarer Kostenaufteilung.
Architektenhaus: Vor- und Nachteile
Vorteile
- Individuelles Unikat statt Katalogplanung
- Optimale Anpassung an Grundstück und Hanglage
- Unabhängige Bauüberwachung im eigenen Interesse
- Freie Wahl von Materialien und Handwerksbetrieben
- Fachliche Begleitung von Entwurf bis Abnahme
Nachteile
- Honorar nach HOAI: 10 – 15 % der Baukosten
- Weniger Kostensicherheit als beim Festpreis
- Längere Planungs- und meist Bauzeit
- Höherer Koordinationsaufwand bei Einzelvergabe
- Aufwendigerer Vergleich mehrerer Gewerke-Angebote
10 – 15 %
Übliches Architektenhonorar 2026 auf die reinen Baukosten.
9 Leistungsphasen
Von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung nach HOAI.
Bauantrag-Pflicht
Ein bauvorlageberechtigter Planer muss den Antrag einreichen.
Kombi möglich
Architektenentwurf plus Fertighaus vereint Freiheit und Festpreis.
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Häufige Fragen zum Architekten beim Hausbau
Antworten rund um Architektenkosten, HOAI-Leistungsphasen und die Kombination von Architekt und Fertighaus – kompakt und auf dem Stand von 2026.
Was kostet ein Architekt beim Hausbau 2026?
Was sind die HOAI-Leistungsphasen?
Wann ist ein Architekt Pflicht?
Architektenhaus oder Fertighaus – was ist günstiger?
Kann ich Fertighaus und Architekt kombinieren?
Kann ich einzelne Leistungsphasen des Architekten beauftragen?
Was ist der Unterschied zwischen Architekt und Bauleiter?
Stand 2026, ohne Gewähr. Architektenhonorare werden zwischen Bauherr und Architekt individuell vereinbart; Prozentwerte dienen der Orientierung. Rechtsgrundlage ist die HOAI. Muster-Haus.com ist ein unabhängiges Vergleichsportal und keine Rechts- oder Honorarberatung.

